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Reglemente
Fischereibestimmungen Jahreskarte Weiher
Fischen auf eigene Verantwortung
1. Bedingungen
Eine Jahreskarte kann jedes Vereinsmitglied erwerben. Die maximale Kartenzahl ist auf 45 limitiert. Der Kartenpreis wird jeweils an der GV festgelegt. Die Mithilfe bei Anlässen ist für Karteninhaber Ehrensache. Kartenausgabestelle ist die Weiherkommission des FVB Rhein Birs. Tageskarten werden an Nichtmitglieder nur in Begleitung eines Vereinsmitgliedes mit Jahreskarte ausgegeben. Der Jahreskarteninhaber ist für den Tagesfischer verantwortlich.
2. Fischfang
Ganzjährig
3. Fangzahl
Pro Fischtag und Person darf höchstens 1 Fisch behändigt werden. Diese Beschränkung gilt für Karpfen, Egli, Schleien und Hechte. Andere Arten sind in der Fangzahl unbeschränkt.
4. Schonmasse
Es gelten folgende Mindestmasse:
Hecht 50 cm
Karpfen 30 cm
Schleie 25 cm
Egli 25 cm
5. Geräte
Gefischt werden darf mit 2 Ruten. Erlaubt sind Zapfen, Setzblei, Boule d`eau, Fliege, Nymphe, Streamer sowie natürliche und künstliche Köder. Verboten sind Gold-
Fleischmaden, Angelhaken mit Widerhaken, Drahtkescher, lebende Köderfische und das Fischen in der Schonstrecke.
6. Übrige Bestimmungen
Das Fischen mit unbeaufsichtigten Ruten ist nicht erlaubt. Fische dürfen über längere Zeit nicht in einem Kescher gehalten werden. Es darf nicht mehr als 1 Fisch gleichzeitig gehältert werden. (Ausgenommen Vereinsfischen). Tierquälereien sind zu vermeiden. Abfälle müssen von den jeweiligen Verursachern mitgenommen werden, dazu zählen auch leere Flaschen. Zu Hütte und Grillplatz ist Sorge zu tragen, und nach Gebrauch in sauberem und aufgeräumten Zustand zu verlassen. Fischende tragen Sorge zur Umwelt. (siehe Ethik-
7. Kontrollen / Aufsicht
Der Vorstand beschliesst dieses Reglement. Die Fischereibestimmungen werden von der Weiherkommission überwacht. Das nicht Beachten der Fischereibestimmungen kann den entschädigungslosen Entzug der Karte zur Folge haben.
Dieses Reglement ersetzt alle früher herausgegebenen Bestimmungen. Der FVB Rhein Birs lehnt jede Haftung gegenüber den im Reglement aufgeführten Personen ab.
Birsfelden, August 2005
Fischerverein Birsfelden Rhein Birs
Strecke Rhein
Fischerei -
Revier Rhein: Gemeinden Birsfelden und Muttenz
Die Rheinfischweid reicht von der Birsmündung aufwärts bis und mit Tummelplatz Muttenz, exklusive den Schonstrecken beim Kraftwerk Birsfelden.
Schonstrecken:
Auf dem Areal des Kraftwerkes Birsfelden sind die Schonstrecken, welche mit speziellen Tafeln bezeichnet sind, strikte zu beachten.
Vergehen gegen die geltenden, Fischereirechtlichen Bestimmungen haben den Entzug dieser Karte zur Folge und werden von den kantonalen Behörden geahndet.
Werden Fischereivorschriften missachtet, kann die Angelkarte jederzeit und ohne Entschädigung eingezogen, in krassen Fällen zudem der Bezug einer neuen Karte auf Jahre hinaus verweigert werden. Die Fischerei-
Die Abgabe der Fischfangstatistik jeweils auf Jahresende ist obligatorisch. Bei Nichtabgabe der Statistik, die zur Erhebung des Besatzes wichtig ist, wird keine Fischerei -
Schonzeiten & Schonmasse
Fischereiverbot:
Das Fischen von Brücken und Stegen aus ist nicht gestattet.
Es besteht ein Nachtfischverbot.
Die Fischerei-
Galvanisch behandelte Haken sowie Carbon-