Reglemente - Fischerverein Birsfelden Rhein Birs

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Fischereibestimmungen Jahreskarte Weiher


Fischen auf eigene Verantwortung

1. Bedingungen
Eine Jahreskarte kann jedes Vereinsmitglied erwerben. Die maximale Kartenzahl ist auf 45 limitiert. Der Kartenpreis wird jeweils an der GV festgelegt. Die Mithilfe bei Anlässen ist für Karteninhaber Ehrensache. Kartenausgabestelle ist die Weiherkommission des FVB Rhein Birs. Tageskarten werden an Nichtmitglieder nur in Begleitung eines Vereinsmitgliedes mit Jahreskarte ausgegeben. Der Jahreskarteninhaber ist für den Tagesfischer verantwortlich.

2. Fischfang
Ganzjährig

3. Fangzahl
Pro Fischtag und Person darf höchstens 1 Fisch behändigt werden. Diese Beschränkung gilt für Karpfen, Egli, Schleien und Hechte. Andere Arten sind in der Fangzahl unbeschränkt.

4. Schonmasse
Es gelten folgende Mindestmasse:

Hecht 50 cm
Karpfen 30 cm
Schleie 25 cm
Egli 25 cm

5. Geräte
Gefischt werden darf mit 2 Ruten. Erlaubt sind Zapfen, Setzblei, Boule d`eau, Fliege, Nymphe, Streamer sowie natürliche und künstliche Köder. Verboten sind Gold-und Nickelangel, Spinner, Blinker, Wobbler, Löffel,
Fleischmaden, Angelhaken mit Widerhaken, Drahtkescher, lebende Köderfische und das Fischen in der Schonstrecke.

6. Übrige Bestimmungen
Das Fischen mit unbeaufsichtigten Ruten ist nicht erlaubt. Fische dürfen über längere Zeit nicht in einem Kescher gehalten werden. Es darf nicht mehr als 1 Fisch gleichzeitig gehältert werden. (Ausgenommen Vereinsfischen). Tierquälereien sind zu vermeiden. Abfälle müssen von den jeweiligen Verursachern mitgenommen werden, dazu zählen auch leere Flaschen. Zu Hütte und Grillplatz ist Sorge zu tragen, und nach Gebrauch in sauberem und aufgeräumten Zustand zu verlassen. Fischende tragen Sorge zur Umwelt. (siehe Ethik-Kodex des SFV). In Begleitung von Jahreskarteninhabern ist es den Partnern oder einem Kind bis zum vollendeten 18 Lebensjahr erlaubt, mit der 2-ten Rute zu fischen. Gefischt werden darf vom Ufer aus.

7. Kontrollen / Aufsicht
Der Vorstand beschliesst dieses Reglement. Die Fischereibestimmungen werden von der Weiherkommission überwacht. Das nicht Beachten der Fischereibestimmungen kann den entschädigungslosen Entzug der Karte zur Folge haben.

Dieses Reglement ersetzt alle früher herausgegebenen Bestimmungen. Der FVB Rhein Birs lehnt jede Haftung gegenüber den im Reglement aufgeführten Personen ab.



Birsfelden, August 2005

Fischerverein Birsfelden Rhein Birs




Strecke Rhein


Fischerei - und Schonbestimmungen

Revier Rhein: Gemeinden Birsfelden und Muttenz

Die Rheinfischweid reicht von der Birsmündung aufwärts bis und mit Tummelplatz Muttenz, exklusive den Schonstrecken beim Kraftwerk Birsfelden.

Schonstrecken:

Auf dem Areal des Kraftwerkes Birsfelden sind die Schonstrecken, welche mit speziellen Tafeln bezeichnet sind, strikte zu beachten.

Vergehen gegen die geltenden, Fischereirechtlichen Bestimmungen haben den Entzug dieser Karte zur Folge und werden von den kantonalen Behörden geahndet.
Werden Fischereivorschriften missachtet, kann die Angelkarte jederzeit und ohne Entschädigung eingezogen, in krassen Fällen zudem der Bezug einer neuen Karte auf Jahre hinaus verweigert werden. Die Fischerei-Karte ist bei der Ausübung des Fischfangs stets auf sich zu tragen und auf Verlangen des Aufsichtspersonals vorzuweisen.
Die Abgabe der Fischfangstatistik jeweils auf Jahresende ist obligatorisch. Bei Nichtabgabe der Statistik, die zur Erhebung des Besatzes wichtig ist, wird keine Fischerei - Bewilligung mehr erteilt.

Schonzeiten & Schonmasse

Fischereiverbot:

Das Fischen von Brücken und Stegen aus ist nicht gestattet.
Es besteht ein Nachtfischverbot.
Die Fischerei-Karte berechtigt zum Fischen mit allen Sportangelgeräten mit einem Angelhaken. Doppelhaken und Drillinge gelten als ein Haken.Die Verwendung von Widerhaken ist verboten. Dieses Verbot gilt auch für die Fliegenfischerei. Im Rhein, nicht aber für die schwere Setzangelfischerei. Bei der schweren Setzangel sind maximal 3 Haken zugelassen. Das Setzen mit unbeaufsichtigten Angelgeräten ist verboten. Jedem Inhaber dieser Fischerei - Karte ist es gestattet bis zur Rheinmitte die aufgeführten Fischereimethoden, auch vom verankerten Boot aus zu betreiben.
Galvanisch behandelte Haken sowie Carbon- und Goldhaken sind verboten.

 
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